AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der OTTO DÖRNER Direkt GmbH (ODD) für Leistungen im Bereich Mobiltoiletten

§1 Geltungsbereich, Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die ODD mit ihren Vertragspartnern über die von ODD angebotenen Vermietungs- und Serviceleistungen im Zusammenhang mit Mobiltoiletten schließt. Sie gelten gegenüber Unternehmern auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ODD ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn ODD in Kenntnis der AGB des Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Sämtliche Angebote von ODD sind freibleibend und unverbindlich.

Für den Inhalt individueller Vereinbarungen mit dem Vertragspartner ist ein Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der ODD in Textform maßgebend.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Telefax).

Der Vertragspartner ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Lieferungen und Leistungen von ODD nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§2 Vertragsgegenstand

Vom Mietpreis sind umfasst:

Mobiltoilette:

  • Anlieferung und Aufstellung der Toilettenkabine am vereinbarten Ort;
  • Wöchentliche Bestückung der Kabine mit Toilettenpapier und – soweit vereinbart – Befüllung des Wassertanks (keine Trinkwasserqualität);
  • Wöchentliche Reinigung der Kabine und Abpumpen des Tankinhalts;
  • Abholung und Endreinigung nach Mietende. 

Toilettenanhänger:

  • Bereitstellung in verkehrssicherem Zustand am Sitz von ODD;
  • Wöchentliche Bestückung der Kabine mit Toilettenpapier und – soweit vereinbart – Befüllung des Wassertanks (keine Trinkwasserqualität);
  • Wöchentliche Reinigung der Kabine und Abpumpen des Tankinhalts;
  • Endreinigung nach Mietende. 

Der Vertragspartner hat gegen Aufpreis die Möglichkeit, eine Haftungsbefreiung für Schäden durch Vandalismus und Diebstahl zu vereinbaren.

§3 Überlassungsbeginn und -dauer

Die Mindestmietzeit beträgt 4 Kalenderwochen. 

Das Mietverhältnis beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und läuft für unbestimmte Zeit. Es endet ungeachtet abweichender Vereinbarung erst mit vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands.

Die Abholung von Mobiltoiletten ist mit einem Vorlauf von einer Woche anzumelden, Toilettenanhänger sind vom Vertragspartner am Sitz von ODD zurückzugeben. 

Die Rückgabe des Mietgegenstands hat in demselben Zustand, wie er übernommen wurde, mit Ausnahme der gewöhnlichen Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch, zu erfolgen.

Die Rückgabe von Toilettenanhängern hat während der Geschäftszeiten von ODD so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Mietgegenstand von ODD noch an diesem Tag auf Funktionsfähigkeit und Beschädigungen geprüft werden kann. Andernfalls gilt der folgende Arbeitstag als Tag der Rückgabe. Die Rückgabe außerhalb der regulären Geschäftszeiten oder das unangemeldete Abstellen auf dem Betriebshof von ODD erfolgen zu Lasten und auf eigenes Risiko des Vertragspartners. Dieser trägt die Obhutspflicht bis zur Rücknahme des Mietgegenstands durch ODD.

§ 4 Stornierungsbedingungen 

Der Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag bis 14 Kalendertage vor Beginn der Mietzeit kostenlos zu stornieren. Erfolgt die Stornierung 13-7 Kalendertage vor Beginn der Mietzeit, hat der Vertragspartner eine Stornierungsgebühr zu entrichten, die 50 % des vereinbarten Mietpreises für die Mindestmietzeit entspricht. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Beginn der Mietzeit, beträgt die Stornierungsgebühr 80 % des vereinbarten Mietpreises für die Mindestmietzeit.

§ 5 Anforderungen an den Aufstellort

Bei Überlassung von Mobiltoiletten hat der Vertragspartner für einen geeigneten Aufstellplatz und für die ungehinderte sowie gefahr- und schadlose Befahrbarkeit der Zufahrtswege zu sorgen. Bei ausbleibender Zuweisung durch den Vertragspartner erfolgt eine sorgfältige Auswahl des Aufstellorts durch ODD, ohne dass ODD die Gewähr für die Geeignetheit übernimmt. 

Der Zufahrt zum Aufstellort durch das Servicefahrzeug muss bis auf 5 Meter möglich und mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen befahrbar sein. Rückwärtsfahrten erfolgen nur unter Bereitstellung eines Sicherungspostens durch den Vertragspartner und bis maximal 25 Meter. Zur Erfüllung der Serviceleistungen gemäß § 3 durch ODD hat der Vertragspartner den Zugang zum Mietgegenstand während der Leistungszeiten nach § 7 sicherzustellen.

Behördliche Genehmigungen für den Aufstellort hat der Vertragspartner auf eigene Kosten einzuholen sowie ODD nachzuweisen und während der gesamten Überlassungsdauer aufrecht zu erhalten. Andernfalls ist ODD berechtigt, die Aufstellung von Mobiltoiletten zu verweigern, ohne dass dadurch der Mietpreis gemindert wird. Zudem hat der Vertragspartner ODD auf erstes Anfordern insoweit vollumfänglich freizuhalten, als ODD wegen fehlender Genehmigungen von Behördenseite in Anspruch genommen wird.

Wartezeiten bei Aufstellung/Abholung werden ab der 16. Minute im Minutentakt mit dem dafür jeweils gültigen Preis von ODD berechnet, ebenso vom Vertragspartner zu verantwortende vergebliche Anfahrten.

§ 6 Pflichten und Haftung des Vertragspartners

Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, vor Überbeanspruchung zu schützen und – bei Toilettenanhängern – alle Rechtsvorschriften, die mit dem Gebrauch des Mietgegenstands verbunden sind, zu beachten. Der Mietgegenstand ist vor Beschädigung und vor übermäßiger Verschmutzung zu schützen.

Ab dem Zeitpunkt der Anlieferung/Bereitstellung des Mietgegenstands steht dieser unter der Obhut des Vertragspartners. Dieser trägt daher die Verkehrssicherungspflicht und haftet bis zur Rückgabe für sämtliche Schäden am Mietgegenstand, die von Personen schuldhaft verursacht werden, welche während der Obhut des Vertragspartners bestimmungsgemäß mit dem Mietgegenstand in Berührung kommen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so haftet er im Rahmen einer Garantiehaftung für sämtliche Schäden am Mietgegenstand, die während seiner Obhut entstehen, und trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Beschädigung des Mietgegenstands.

Bei Vereinbarung der Haftungsbefreiung gemäß § 2 ist die Haftung des Vertragspartners entsprechend beschränkt.

Erfolgt die Rückgabe eines Toilettenanhängers mit nicht nur unwesentlichen Schäden, so ist ODD berechtigt, dem Vertragspartner eine pauschale Gebühr für die Schadensbearbeitung in Höhe von EUR 120,00 zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Weitergehende Ansprüche von ODD, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben davon unberührt.

Ohne schriftliche Zustimmung von ODD ist eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung des Mietgegenstands durch den Vertragspartner an Dritte verboten. Darüber hinaus ist der Vertragspartner nicht berechtigt, den Mietgegenstand an einen anderen als den vereinbarten Einsatzort zu verbringen.

§ 7 Leistungen von ODD, Termine/Fristen

Die Leistungen von ODD erfolgen ab dem Sitz von ODD, der zugleich Erfüllungsort ist,  montags bis freitags zwischen 7 Uhr und 17 Uhr, samstags nach vorheriger Absprache.

Leistungsfristen und –termine sind stets unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart.

Wenn es die Art der Leistung gestattet, ist ODD zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks ohne Mehraufwand verwendbar sind und die verbleibende Teilleistung sichergestellt ist.

§ 8 Gewährleistung, Haftung von ODD

Der Vertragspartner hat den von ODD überlassenen Mietgegenstand unverzüglich nach Anlieferung/Bereitstellung an den Vertragspartner oder an einen von ihm bestimmten Dritten sorgfältig auf Funktionstüchtigkeit zu untersuchen, bei Bereitstellung eines Toilettenanhängers insbesondere auf Verkehrssicherheit, und festgestellte Mängel ODD unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls gilt der Mietgegenstand als genehmigt.

Der Vertragspartner hat jede während der Überlassungsdauer auftretende Beschädigung oder Gebrauchsstörung des Mietgegenstands unverzüglich ODD mitzuteilen und den Mietgegenstand ggf. sofort stillzulegen. Zur Fristwahrung der Mängelanzeige genügt die rechtzeitige Absendung. ODD ist verpflichtet, jede gemeldete Beschädigung oder Gebrauchsstörung des Mietgegenstands, sofern sie von ODD zu vertreten ist, innerhalb kürzester Zeit, nach technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu beheben.

ODD haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ODD nur

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  1. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

Soweit ODD dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die ODD bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.

Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ODD einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. 

§ 9Preise, Zahlungsbedingungen

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. wenn seit Vertragsschluss mehr als 4 Monate vergangen sind, die im Zeitpunkt der Leistung aktuellen Preise von ODD; dies gilt insbesondere, soweit sich diese aus bestehenden Preislisten ergeben. Sämtliche von ODD ausgewiesenen Preise gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Abrechnung des Mietpreises erfolgt pro angefangener Kalendertag. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen ab Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Erfüllung ist der Eingang der Zahlung bei ODD, bei Schecks die endgültige Gutschrift des Scheckbetrages.

Sollte der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder eine Beschädigung/ein Abhandenkommen des Mietgegenstands zu befürchten sein, hat ODD das Recht, sich – vorbehaltlich der Rechte Dritter – Zugang zu dem Mietgegenstand zu verschaffen und diesen im Wege der Selbsthilfe in Besitz zu nehmen.

Wird die Durchführung von Leistungen durch ODD, insbesondere Serviceleistungen gemäß § 3, aus Gründen verhindert, die in der Sphäre des Vertragspartners liegen, behält ODD den ungekürzten Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung.

Dem Vertragspartner stehen keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, sein Anspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

Nachträgliche Änderungswünsche des Vertragspartners im Hinblick auf Abrechnungsunterlagen, insbesondere die Ausstellung von Rechnungen auf andere Adressaten, berechtigen ODD, den Vertragspartner eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 69,00 zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen.

§ 10 Sonstiges

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und ODD gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von ODD in Hamburg. ODD ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.

ODD ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.